Sanktionslisten-Screening was ist das eigentlich genau?

Das ist eine gute Frage. Zunächst eine Gegenfrage: Warum stellen Sie sich gerade jetzt diese Frage? Im Hintergrund steht ein bestimmtes Ereignis. In den meisten Fällen stellt sich die Frage direkt im Zusammenhang mit einem Exportgeschäft. Der Gesetzgeber verlangt eine Sanktionslisten-Screening und der Zoll als Exekutive prüft die Umsetzung direkt beim Exportgeschäft.

Zoll in der EU
Sanktionslisten-Screenig

Nur für den Export wichtig?

Nicht nur Exportgeschäfte, sondern auch der Binnenhandel, insbesondere der Großhandel von Produkten aller Art, sind von einer solchen Prüfung betroffen. Auch Geschäfte mit Produkten, die nicht auf der sogenannten Dual-Use-Liste stehen, erfordern eine sorgfältige Überprüfung. Es ist wichtig zu betonen, dass die Dual-Use-Liste nichts mit der Sanktionsliste zu tun hat – das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Ursache des Sanktionslisten-Screenings

Die Sanktionslistenprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit Personen oder Organisationen getätigt werden, die auf einer Sanktionsliste aufgeführt sind.
Ursprung der Sanktionslistenprüfung ist das Attentat auf das World Trade Center in New York. Die UN hat unmittelbar nach dem Anschlag auf das WTC eine Resolution erlassen, die Maßnahmen gegen den Terrorismus fordert. Die EU hat unmittelbar nach dem Anschlag die Verordnungen 2580/2001 (Terrorismus Verordnung) und 881/2002 (Al-Qaida Netzwerk) erlassen. Seitdem hat die EU eine Liste von Personen, Institutionen oder Organisationen erstellt, mit denen keine Geschäfte durchgeführt werden dürfen. Das Ziel ist es, den terroristischen Netzwerken den Geldhahn abzudrehen.

Es dürfen den sich auf der Sanktionsliste befindlichen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Wirtschaftliche Ressourcen umfassen alles, was in Geld umgewandelt werden kann. Eine detaillierte Beschreibung findet sich in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung 2580/2001.

Internationale Flaggen
Internationale Flaggen

Grundlagen des Sanktionslisten-Screenings

Der Geschäftsmann spielt hier eine wichtige Rolle.
Gemäß den oben genannten Verordnungen, die in den europäischen Ländern als Rechtsvorschriften gelten und keiner nationalen Umsetzung bedürfen, müssen alle Geschäfte auf die Einhaltung der EU-Sanktionsliste geprüft werden. Die Gründe für das Verbot von Geschäften sind in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung 2580/2001 festgelegt.

Folgen der Unterlassung des Sanktionslisten-Screenings

Es ist daher unerlässlich, sich neben dem Tagesgeschäft auch um dieses Thema Sanktionslisten-Screening beim Exportgeschäft und Binnenhandel zu kümmern. Die Prüfung auf Einhaltung der EU-Sanktionslisten ist von großer Bedeutung in der Geschäftswelt. Durch eine Nichtprüfung findet nicht nur ein Rechtsverstoß statt, sondern kann auch schwerwiegende Folgen wie terroristische Anschläge und viele weitere Ereignisse verursachen.

Fazit

Als Fazit empfehle ich jedem eine Prüfung gegen die Sanktionslisten durchzuführen. Hierfür eignet sich entweder eine kostenlose Variante im Netz oder eine darauf spezialisierte Software wie unsere ARGOS Compliance Software oder andere auf dem Markt erhältliche Software.


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