
Die Rechtsgrundlage mit der ARGOS Sanktionslistenprüfung.
Als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Rechtsgrundlage weiterer nationaler Gesetze Resolutionen erlassen, die der Bekämpfung des Terrorismus dienen. Auf Grundlage dieser Resolutionen haben sowohl die USA als auch die EU Gesetze und Verordnungen erlassen, die u. a. jedweden geschäftlichen Verkehr mit Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen verbieten, die im Verdacht stehen, in Kontakt mit Osama Bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk oder den Taliban zu stehen (EG-Verodnung Nr. 881/2002 vom 27.05.2002 sowie die zugehörige Änderung, die EU-Verordnung Nr. 553/2007 vom 22.05.2007 und die sog. Taliban EU-Verordnung 753/2001 vom 01.08.2011).
Daneben ist auch jedweder geschäftliche Verkehr mit sonstigen terrorverdächtigen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen verboten (EG-Verordnung 2580/2001 vom 27.12.2001). Das Verbot umfasst nicht nur finanzielle Transaktionen sondern sämtliches zur Verfügung stellen von wirtschaftlichen Ressourcen wie z.B. Waren, Dienstleistungen und sonstige Vermögenswerte, sei es direkt oder auch nur indirekt. Daneben besteht sogar die Verpflichtung, den zuständigen Behörden alle Informationen mitzuteilen, die die Einhaltung der EU-Verordnungen erleichtern würden. Die ARGOS Sanktionslistenprüfung hilft Ihnen dabei auch die Rechtsgrundlage der Europäischen Union umzusetzen.
Quelle der Informationen
Die von diesem Verbot betroffenen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen sind in diversen Namenslisten, auch Sanktionslisten genannt, verzeichnet. Diese dienen der ARGOS Sanktionslistenprüfung als Arbeitsgrundlage zur Erfüllung der Rechtsgrundlage. Auch werden diese Listen ständig, teilweise täglich, aktualisiert. Die sich ständig ändernden Namenslisten bereiten in der Praxis große Probleme. Die Namen der aufgeführten Personen sind oftmals nicht eindeutig, da es sich um Decknamen handelt. Weitere Probleme können sich aufgrund der völlig unterschiedlichen Schreibweisen z.B. bei der Übertragung aus dem Arabischen ergeben.
Oben gennannt sind nur Verordnungen der Europäischen Union genannt. Diese Verordnungen haben einen Gesetzesstatus. Das bedeutet, dass diese Verordnungen nicht in nationale Gesetze des jeweils nationalen Rechtssystem explizit veranktert werden müssen. In Deutschland findet diese Verankterung dennoch im Außenwirtschaftsgesetz bzw. der Außenwirtschaftsverordung statt. Obwohl die Verankerung in den Rechtsschriften der Außenwirtschaft veranktert sind, gelten alle EU Vorschriften auch für den Handel der reine Binnen Wirtschaft.
Weitere interessante Themen:
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