Gleicher Ablauf, neues Risiko. Was Sie über Routinen wissen sollten

Was Sie über Routinen wissen sollten

Prüfungen gehören für uns zur Alltagsroutine.

Das ist nichts Neues, aber ich werde es trotzdem wiederholen, denn es ist wichtig die Prüfroutinen zu prüfen. Ich beschreiben einmal eine alltägliche Situation die sicherlich jeder fast täglich erlebt.

Wir kommen morgens ins Büro, schalten den Rechner ein und haben noch nicht einmal an der ersten Tasse Kaffee/Tee genippt, da überfallen uns schon die Aufgaben des Vortages, die nicht erledigt werden konnten. Kaum hat man sich der Bewältigung dieser Arbeit gewidmet, kommen schon die nächsten neuen Aufgaben auf einen zu. Ein Bestandskunde ruft an und hat eine Bestellung für uns. Super, dann erstellen wir ihm direkt eine Auftragsbestätigung. Und schon kommt eine E-Mail von einem potenziellen neuen Kunden, der unsere Produkte/Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchte. Stammdaten anlegen und wir verfassen gleich ein Angebot.

All diese Aufgaben meistern wir mit Bravour, denn wir haben eine effiziente Routine entwickelt, um sie zu bewältigen.

Ein Problem solcher über Jahre gewachsener Routinen ist, dass sie unflexibel sind und nur schwerlich auf Änderungen in den Anforderungen reagieren. Doch nicht die Routine selbst ist das Problem, sondern wir Menschen, die es verhindern, dass Routinen mit den Anforderungen wachsen. Es ist allgemein bekannt, dass Menschen Veränderungen eher ablehnen.

Es ist eigentlich nicht schwierig, eine eingefahrene Routine anzupassen. Es geht nicht darum, Altbewährtes komplett zu ersetzen. Wir müssen lediglich an einigen kleinen Stellschrauben minimale Korrekturen vornehmen. Und diese haben oft einen enorm positiven Effekt, sobald sie greifen.

Ein kleines Beispiel ist die Compliance-Prüfung beim Export und für Geschäfte im heimischen Markt. Ein kleiner Teil dieser Compliance-Prüfung ist die Prüfung bestehender oder neuer Kontakte gegen bestehende Sanktionslisten. Es gibt einfache, vollautomatische, teilautomatische oder auch manuelle Möglichkeiten, dieser Pflicht nachzukommen. Der zeitliche Aufwand, diese Prüfungen in eine Routine einzupflegen, ist vernachlässigbar.

Ich möchte, dass Sie sich eine Frage stellen:

Wie kann ein Unternehmen sicherstellen, dass es keine Geschäfte mit terroristischen Netzwerken oder deren Unterstützern tätigt.

Die Antwort ist einfach und schnell gegeben:

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine Geschäfte mit terroristischen Netzwerken oder deren Unterstützern tätigen. Dazu müssen sie umfassende Sanktionslistenprüfungen durchführen und sicherstellen, dass alle Geschäftspartner regelmäßig überprüft werden. Das bedeutet, dass Personen und Organisationen direkt überprüft werden müssen.
Unternehmen müssen zudem präventive Compliance-Programme implementieren, die ihre Mitarbeiter in der Identifikation von Risiken schulen und regelmäßig auf dem neuesten Stand der internationalen Sanktionen und Terrorismusbekämpfung halten.

Sie haben das bereits in Ihrer täglichen Routine integriert? Perfekt, Sie sind bestens gerüstet und können Ihren Kaffee/Tee sorglos leer trinken.

Sie haben das noch nicht in Ihrer täglichen Routine integriert? Dann sollten Sie das schleunigst ändern!

Kontaktieren Sie mich einfach, damit wir Ihre Situation besprechen und Ihre Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch erörtern können.

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Rufschädigung nicht ausgeschlossen

Rufschädigung

Aufgrund eigener Erfahrungen bei Umfragen und Kontakten im Markt stoße ich immer wieder auf Unkenntnis oder Halbwissen. Es ist schwierig bei einem Erstkontaktgespräch Neugierde eines notwendigen und wichtigen Themas zu erzielen, wenn das Interesse an einem Thema aufgrund Überlastung des Arbeitsalltags auf der Strecke bleibt.

Das Interesse bleibt so lange niedrig bis es einen wie ein Blitz aus heiterem Himmel trifft. In vielen Fällen ist es dann leider schon zu spät und der Schaden kaum mehr zu verhindern.

Um das zu verhindern sollten sich Geschäftsführer folgende Frage stellen:

Wie würde sich der Ruf Ihres Unternehmens verändern, wenn öffentlich bekannt wird, dass Sie unwissentlich terroristische Organisationen unterstützt haben?

Diese Frage benötigt erst einmal einen Augenblick um zu erfassen was da passieren könnte, welche Gedanken bei einem Geschäftspartner entstehen könnten.

Bevor Sie weiter lesen und die möglichen Folgen in meiner Antwort lesen, halten Sie tatsächlich einen Augenblick inne und spielen dieses Szenario für sich selbst durch.

Antwort: Die öffentliche Bekanntmachung, dass Ihr Unternehmen terroristische Organisationen unterstützt hat, würde den Ruf Ihres Unternehmens massiv beschädigen. Kunden, Investoren und Partner verlieren möglicherweise das Vertrauen in Ihre Integrität und Ihre Geschäftspraktiken. Die emotionale Belastung für Führungskräfte und Mitarbeiter wäre erheblich, da die Unsicherheit über die Zukunft des Unternehmens und die Verantwortung für das Versäumnis der Compliance auf den Schultern des gesamten Teams lasten würde. In vielen Fällen kann dies nicht nur das Ende einer Marke bedeuten, sondern auch langjährige Beziehungen zu wichtigen Stakeholdern zerstören.

Würden Sie selbst tatsächlich noch mit diesen Firmen zusammenarbeiten wollen?

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Sanktionslisten-Screening was ist das eigentlich genau?

Sanktionslisten-Screening, was ist das? Im Hintergrund steht ein bestimmtes Ereignis, meist stellt sich die Frage bei einem Exportgeschäft. Warum stellen Sie sich gerade jetzt diese Frage? Zugegeben, es ist eine gute Frage. Der Gesetzgeber verlangt eine Sanktionslistenprüfung und der Zoll als Exekutive prüft die Umsetzung direkt beim Exportgeschäft.

Sanktionslistenprüfung und Zoll in der EU
Sanktionslisten-Screenig

Sanktionsliste oder Dual-Use Gut

Nicht nur Exportgeschäfte, sondern auch der Binnenhandel, insbesondere der Großhandel von Produkten aller Art, sind von einer solchen Prüfung betroffen. Auch Geschäfte mit Produkten, die nicht auf der sogenannten Dual-Use-Liste stehen, erfordern eine sorgfältige Überprüfung. Es ist wichtig zu betonen, dass die Dual-Use-Liste nichts mit der Sanktionsliste zu tun hat – das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Warum gibt es die Sanktionslisten-Screening

Ausländisches Recht
Ausländisches Recht

Die Sanktionslistenprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass keine Geschäfte mit Personen oder Organisationen getätigt werden, die auf einer Sanktionsliste aufgeführt sind.
Ursprung der Sanktionslistenprüfung ist das Attentat auf das World Trade Center in New York. Die UN hat unmittelbar nach dem Anschlag auf das WTC eine Resolution erlassen, die Maßnahmen gegen den Terrorismus fordert. Die EU hat unmittelbar nach dem Anschlag die Verordnungen 2580/2001 (Terrorismus Verordnung) und 881/2002 (Al-Qaida Netzwerk) erlassen. Seitdem hat die EU eine Liste von Personen, Institutionen oder Organisationen erstellt, mit denen keine Geschäfte durchgeführt werden dürfen. Das Ziel ist es, den terroristischen Netzwerken den Geldhahn abzudrehen.

Was wird sanktioniert

Es dürfen den sich auf der Sanktionsliste befindlichen Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Wirtschaftliche Ressourcen umfassen alles, was in Geld umgewandelt werden kann. Eine detaillierte Beschreibung findet sich in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung 2580/2001.

Prüfung aller Geschäfte

Der Geschäftsmann spielt hier eine wichtige Rolle.
Gemäß den oben genannten Verordnungen, die in den europäischen Ländern als Rechtsvorschriften gelten und keiner nationalen Umsetzung bedürfen, müssen alle Geschäfte auf die Einhaltung der EU-Sanktionsliste geprüft werden. Die Gründe für das Verbot von Geschäften sind in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung 2580/2001 festgelegt.

Folgen des Unterlassens eines Sanktionslisten-Screenings

Es ist daher unerlässlich, sich neben dem Tagesgeschäft auch um dieses Thema zu kümmern.
Die Prüfung auf Einhaltung der EU-Sanktionslisten ist von großer Bedeutung in der Geschäftswelt. Durch das Unterlassen des Sanktionslisten-Screenings findet nicht nur ein Rechtsverstoß statt, sondern kann auch schwerwiegende Folgen wie terroristische Anschläge und viele weitere Ereignisse verursachen.

Fazit

Als Fazit empfehle ich jedem eine Prüfung gegen die Sanktionslisten durchzuführen. Hierfür eignet sich entweder eine kostenlose Variante im Netz oder eine darauf spezialisierte Software wie unsere ARGOS Compliance Software oder andere auf dem Markt erhältliche Software.